Mietvertrag als Nachweis nötig?

René ⌂ @, Samstag, 14.07.2018 (vor 2075 Tagen) @ Lok1

Da Mietverträge nicht zwingend schriftlich gemacht werden müssen, kann das Finanzamt auch keine verlangen, wenn es keine gibt. Es könnte noch härter kommen: du könntest bar bezahlt haben.

Es gibt in der Regel gängige Berechnungen, von einer Warmmiete die Kaltmiete zu ermitteln (in der Regel ist Warmmiete = Kaltmiete *1,2).

Jenseits davon hat Berlin eine Kulanzregelung für ein Jahr, in dem keine ZWS anfällt.


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