München - als Haupt- oder Nebenwohnung?

Alfred @, Donnerstag, 27.09.2018 (vor 2031 Tagen) @ macaron

Entscheidend ist das Meldegesetz. Vorwiegend – von Montag bis Freitag – dürftest Du Dich am Arbeitsort aufhalten. Dementsprechend wärst Du am Arbeitsort mit Haupt- und in München mit Nebenwohnung zu registrieren.
Als Inhaber einer Nebenwohnung wirst Du in München als Zweitwohnungsinhaber besteuert.

Doppelte Haushaltsführung ist eine Frage des Einkommensteuerrechts. In diesem Rahmen kann u.U. die Zweitwohnungsteuer berücksichtigt werden


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