Nachträgliche Korrektur des Meldestatus

Alfred @, Mittwoch, 05.12.2018 (vor 1958 Tagen) @ s.

Ich möchte Euren juristischen Rat.

Rechtsberatung findet hier nicht statt - nur Meinungsaustausch

Die Dortmunder Wohnung steht also im Personalausweis als Hauptwohnung, im Dortmunder Melderegister aber als Nebenwohnung.
Meine Meinung dazu:
Wer da einen Fehler gemacht hat, ist eigentlich eine müßige Frage. Das Dortmunder Einwohnermeldeamt müsste die die rückwirkende Berichtigung des Melderegisters eigentlich ohne weiteres vornehmen - es ist dazu verpflichtet.


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