Wann wird Pflegeaufenthalt zu einem Grund den Meldestatus zu ändern?

Alfred @, Freitag, 04.01.2019 (vor 1933 Tagen) @ Paulchens Panther

Wielange darf sich Person A jetzt im Haus von Person B pflegen lassen, ohne dass sich Person A im Haus von Person B anmelden muss?

Hier greift u.U. § 27 BMG "Ausnahmen von der Meldepflicht"
(2) Wer im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.


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