Den Kindern zuliebe dem Vermieter den Auszug nicht benannt

kaempfer-natur, Dienstag, 26.02.2019 (vor 1858 Tagen) @ René

Ich danke recht herzlich für die Auskunft und werde hier berichten, ob die erste Variante für uns Erfolg hat. Die zweite Variante mag ich nicht in Anspruch nehmen, da mein Vermieter die Wohnung sehr gerne zu höheren Konditionen vermitteln würde und ich mir nicht vorstellen kann, dass er dem Untermietvertrag zustimmt.


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