News: Viele Satzungen in Schleswig-Holstein rechtswidrig
Die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen ist durchaus zulässig.
Hey - wenn das zutreffend sein sollte, ...
Einfach mal die Abgabenordnung lesen-Ansonsten: Nicht Äpfel und Birnen gleichsetzen.
O mei es gibt halt immer noch "Besserwisserles Chaoten" wen jemand behaupten möchte, dass bei Jahresrohmietpreisfestsetzungen Schätzungen immer noch zulässig seien- dann würde ich mal empfehlen - sich nicht nur an die veraltete verrostete Abgabenordunung zu halten bzw. lesen - dem sei doch mal empfohlen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 10.10.2018 IX R 30/17 zu lesen dort sind weder Äpfel noch Birnen presentiertsonde klare Fakten !
gem Pressemitteilung v. # 6/19 v. 20.2.2019!!
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René,
03.02.2019
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Rebell,
13.02.2019
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14.02.2019
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