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Christian @, Montag, 12.03.2007 (vor 6248 Tagen) @ anka

Hallo Anka,

also eine „wilde Lebenspartnerschaft“ :-) und damit keine melderechtliche Bindungswirkung.

Ob bei Meldung mit Nebenwohnung in Hamburg die ZWSt anfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Echte Hanseaten wie die Hamburger haben andere Bräuche und Sitten als z.B. der Stamm der Bajuwaren. Einer davon ist die Wohnungsdefinition:

„Wohnung im Sinne des Hamburger Zweitwohnungsteuergesetzes ist jede rechtlich zulässig bewohnbare Gesamtheit von Räumen, die eine selbständige Haushaltsführung ermöglicht und mit einer Küche oder Kochgelegenheit, einem mit Bad- oder Duscheinrichtung versehenen Waschraum und einer in der Wohnung befindlichen Toilette mit Wasserspülung ausgestattet ist.“

Zweitens muss diese Wohnung innegehabt werden - da könnte entscheidend sein, wie der Mietvertrag aussieht.

Drittens müsste eigentlich auch die Kölner Wohnung diesen Ansprüchen genügen - das könnten die Hamburger aber anders sehen. Ggf. liefe das dann auf eine gerichtliche Auseinadersetzung hinaus.

Gibt noch ein paar andere Dinge, die Einfluss haben könnten, ich will aber keine Kaffeesatz-Leserei betreiben.

Ganz allgemein zur Wohnsitzfrage:
Eine unmittelbare Verbindung zwischen Wohnsitz und Melderecht gibt es nicht - allenfalls Schnittmengen. Aber vermutlich geht es Dir auch gar nicht um den Wohnsitz, sondern um Haupt- und Nebenwohnung. Mal genau prüfen, ob Köln nicht evtl. Deine alleinige Wohnung ist/sein könnte.

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Gruß


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