Hass und Vertreibung der unerwünschten Bürger mit Zweitwohnung

Rebell @, Freitag, 04.10.2019 (vor 1638 Tagen) @ Alfred

Voraussetzung für eine Genehmigung ist die Nutzung der Wohnungen an mindestens 180 Tagen bzw. 6 Monate im Jahr.

Wer eine Wohnung an mindestens 180 Tagen bzw. 6 Monate im Jahr nutzt, ist dort üblicherweise mit Hauptwohnung zu registrieren. Wird dort trotzdem eine Nebenwohnung "genehmigt, ist das ein klarer Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz sofern es in BY gilt).

Nein es werden keine Zweitwohnungen mehr genehmigt*) - also im Grunde soll erreicht werden, dass mit der Zeit nur noch Bürger mit Erstwohnsitz z.B. bei Verkäufen auch nur an Einheimische Bürger eine Genehmigung erhalten.
Bei einem Verstoß sollten eben alle Nutzer welche sich schon seit vielen Jahren mit Erstwohnsitz angemeldet haben um die Zweitwohnungssteuer zu umgehen mit einem Bußgeld von nur 50 000 € belegt werden.
Ob und wie das alles in der Satzung niedergeschrieben ist, kann erst nach Veröffentlichung im Amtsblatt überprüft werden.
Weshalb, gem jüngstem Zeitungsbericht dieses erst in vielen Wochen geplant sei - ist nicht zu beantworten von der Verwaltung.
Es steht deshalb allerdings fest, dass es rückwirkend zum 1.10. 2019 gem Beschluss in Kraft gesetzt wird!
*) so auch gleichlautend die Auskunft vom Bürgermeister Rasp in Berchtesgaden.

Im Grunde handelt es sich hier um vom Gemeindetag ausgearbeitete Mustersatzung von denen es nun 3 total unterschiedlichen Inhalt es geben sollte um zu testen - welche davon lässt sich denn bayernweit überhaupt durchsetzen???


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