Beide Ehepartner als Hauptmieter in Nebenwhg., nur einer nutzt sie als Nebenwhg.

René ⌂ @, Freitag, 13.12.2019 (vor 1568 Tagen) @ Luise Winter

Melderechtlich hat sich der zu melden, der eine Wohnung bezieht. Die Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz dazu:

Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.

(Mehr dazu siehe mein Blog zum Bundesmeldegesetz / Wohnungsgeberbescheinigung)

Mit anderen Worten: Du kannst in Berlin 100 Wohnungen anmieten. Wenn du sie nicht beziehst, musst du auch keine davon anmelden. Das könnte dann aber eine Frage der Zweckentfremdung werden.

Sprich: Wenn dein Freund sie nicht bezieht, muss er sich da auch nicht anmelden. Den oben zitierten Satz kannst du gerne der Verwaltung vorlegen, sie müsste ihn auch kennen.

Wenn die Verwaltung mit §2 Abs. 2 antanzt, solltest du ihr §2 Abs. 1 eben vorlegen:

(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne der Absätze 3 und 4, die der Eigentümerin oder Hauptmieterin oder dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, dient. Zweitwohnung ist auch jede Wohnung im Sinne der Absätze 3 und 4, die die Eigentümerin oder Hauptmieterin oder der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einer dritten Person entgeltlich oder unentgeltlich auf Dauer überlässt und die dieser als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes dient.

Da ist eine klare Referenz zum Bundesmeldegesetz drin. Dein Freund mag zwar Hauptmieter sein, aber nicht als "Wohnung, die dem Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes dient."

Nun ist der Vertrag ein Indiz zum Nachbohren, klar. Um dem etwas entgegen zu kommen, könnte dein Freund eine Erklärung abgeben (Ich bin am XX.XX.XXXX aus der Wohnung ausgezogen, habe mich dazu am XX.XX.XXXX angemeldet.). Wenn auch das nicht hilft: Untermietvertrag zwischen euch.


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