Stura DD: Hinweise zum Ausfüllen des Formulars...

Thomas Weihermüller @, Dresden, Sonntag, 29.01.2006 (vor 6654 Tagen) @ Jim

Zu den Internet-Hinweisen des Studentenrates der TU Dresden seien folgende Anmerkungen gestattet:

a.) Die Erklärungsbögen zur Zweitwohnungssteuer sollten zur Vermeidung von Rechtsnachteilen von den Betroffenen ordnungsgemäß ausgefüllt und fristgemäß an die Stadt Dresden eingereicht werden. Selbstverständlich ist es zulässig, den vom StuRa Dresden vorgeschlagenen Text *zusätzlich* auf dem Formular anzubringen.

b.) Lediglich zur Klarstellung: Rechtsmittel (Widerspruch und weiterführend gegebenenfalls gerichtliche Klage) können nur gegen den *Steuerbescheid* erhoben werden, *nicht* gegen die (derzeit laufende) Abforderung der Steuererklärung.

c.) Und noch eine kleine Korrektur zum Schluß: Auch das im StuRa-Text erwähnte Urteil mit dem Aktenzeichen 5 A 118/04 stammt vom Verwaltungsgericht Lüneburg (und nicht, wie vom StuRa angegeben, vom Niedersächsischen OVG):

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp>Ind=0550020040001185%20A

Dieses Urteil ist ebenfalls bisher nicht rechtskräftig.

Thomas Weihermüller
Leiter Steueramt
Landeshauptstadt Dresden


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion