Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Thomas Weihermüller @, Dresden, Sonntag, 29.01.2006 (vor 6632 Tagen) @ Sarah5

Bloß kurz (und zum wiederholten Male ;-) )der Hinweis, daß das in der »CAPITAL« angegebene Urteil des VG Lüneburg noch nicht rechtskräftig ist. Die Stadt Lüneburg hat Berufung eingelegt (Aktenzeichen des Berufungsvrfahrens: OVG Lüneburg, 13 LC 91/05)

Viele Grüße

Th. Weihermüller
Leiter Steueramt
Landeshauptstadt Dresden


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