Zweitwohnsitzsteuer ohne Mietvertrag

Christian @, Samstag, 07.04.2007 (vor 6228 Tagen) @ wonderpack

Hallo Matthias,

das mit dem Firmenwagen verstehe ich zwar immer noch nicht, da sollte der Arbeitsplatz eigentlich ausreichen - aber sei’s drum.

Nur zur Sprachregelung: im Melderecht gibt es nur
- alleinige Wohnung oder
- Haupt- und Nebenwohnung, ggf. mehrere Nebenwohnungen.
Hauptwohnung ist die Wohnung, die vorwiegend (rein quantitativ/zeitlich) genutzt wird - wäre zu prüfen, ob das bei Dir schon die Wohnung in München sein könnte.

Wenn es eine Nebenwohnung ist, weil nicht vorwiegend genutzt, oder weil Du verheiratet bist, kannst Du sie so anmelden. Das passiert beim Bürgerbüro. Mit der Anmeldung erfährt Deine Nebenwohnung in München eine wundersame Wandlung. Sie wird zur Zweitwohnung. Das kommt einem Wunder nahe und ist eigentlich eine schöne Sache, denn auf diese Weise bekommst Du bald schwarz auf weiß, dass du wirtschaftlich besonderes leistungsfähig bist und Zweitwohnungsteuer zahlen darfst.

So ganz deutlich ist die Münchener Satzung für Deinen Fall nicht. Vermutlich ist die Berechnung aber „ganz einfach“: Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. Der jährliche Mietaufwand ist die Nettokaltmiete, die der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht für ein Jahr zu entrichten hätte (Jahresnettokaltmiete). Für Wohnungen, die dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Sie wird von der Landeshauptstadt München in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird. Die Steuer beträgt jährlich 9 v.H. der Bemessungsgrundlage.

Das Problem dürfte darin liegen, dass Deine Zweitwohnung nur Teil einer melderechtlich alleinigen Wohnung genutzten Wohnung ist. Ich kenne die Münchener „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ nicht. Du wirst sie irgendwann (kann nach Erfahrungen mir anderen Städten bis zu drei Jahren dauern) bekommen und ausfüllen müssen. Du wirst nach der Größe des „umschlossenen“ Raums, den Du zum (Wohnen oder) Schlafen nutzt gefragt, nach der Größe der Wohnung, vermutlich auch nach Bad und Toilette und Küche, denn diese Einrichtungen fließen vermutlich anteilig ein. Hoffentlich ist der schätzende städtische Bedienstete großzügig und setzt eine hohe Miete an, damit Du Dich über Deine exorbitante wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch so richtig freuen kannst. Tust Du doch, oder>

Gestaltungsmöglichkeiten sollte man rechtzeitig ins Augen fassen.

Noch Fragen>

Gruß


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