Nebenwohnsitz-München

Christian @, Mittwoch, 16.05.2007 (vor 6162 Tagen) @ isi

Hallo,
wenn die Tochter volljährig ist und sich wegen der Ausbildung vorwiegend in München aufhalten wird, hat sie sich dort mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung zu melden.
Wird sie sich nicht vorwiegend in München aufhalten, hat sie sich dort mit Nebenwohnung zu melden. Dann wird in München die Nebenwohnungsteuer fällig - da gibt es zwei Möglichkeiten, zahlen oder Rechtsweg. So wie in München die Rechtslage aussieht (VGH Bayern kennt keine Bedenken) wird das wohl auf eine Verfassungsbeschwerde hinauslaufen.
Ist die Tochter noch minderjährig, hat sie sich in München mit Nebenwohnung zu melden und so wie ich das einschätze, werden die Münchner bis zur Volljährigkeit keine Nebenwohnungsteuer verlangen. Danach: siehe oben.
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Gruß


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