Besonderer Schutz von Ehe und Familie

max @, Dienstag, 31.01.2006 (vor 6631 Tagen) @ Jochen


Grundgesetz Art 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Wo ist hier (in diesem Fall) der Schutz der Familie durch die staatliche Ordnung geblieben> Ich bin voll deiner Meinung, man sollte sich das nicht bieten lassen.

Aber welche Möglichkeiten gibt es genau>

Gibt es hier Leute, die wissen, wie man korrekt dagegen vorgehen kann> Was muss man dabei beachten> Kann man die Kosten für die Verfahren abschätzen>


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