Hilfeee... dringend

Christian @, Donnerstag, 07.06.2007 (vor 6140 Tagen) @ lillymausi

jetzt nehme ich meine Allergie. :-D
Es geht weder um einen Wohnsitz noch um den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen/Lebensmittelpunkt. Es geht schlicht und einfach um melderechtkonformes Verhalten mit Haupt und Nebenwohnung oder alleiniger Wohnung. Das hat auch mit Berufstätigkeit oder anderen Dingen nichts zu tun.
Ärger mit der Zweitwohnungsteuer/-abgabe lässt sich ganz sicher nur vermeiden, wenn Du mit „alleiniger Wohnung“ gemeldet bist.
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Gruß


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