ZW abmelden

ausMuenchen, Muenchen, Freitag, 03.02.2006 (vor 6629 Tagen)

Rein theoretisch begeht man ja eine Ordnungswidrigkeit, wenn man seinen Zweitwohnsitz abmeldet und damit dann ungemeldet weiter hier wohnt. Wie hoch ist die Strafe dafuer> Koennte ja sein, dass die Strafe "guenstiger" ist als die Steuer>


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