News: Zweitwohnungsteuer - Urteile in Dresden

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 11.07.2007 (vor 6106 Tagen) @ Christian

Hier noch ein paar inhaltlich weiterführende Infos

http://www.valuenet.de/php/newsContent.php>objid=1054876

die sich für meine Ohren ganz erfreulich anhören. Danach ist keine Zweitwohnung das elterliche Kinderzimmer, mangels Verfügungsbefugnis und es müssen wirklich zwei Wohnungen vorgehalten werden, um der Steuerpflicht zu unterfallen. Die Steuerbehörde muss sich vergewissern, ob wirklich zwei Wohnungen vorgehalten werden und dürfen sich nicht nur auf die Melderechtsanmeldung verlassen.

Das sind Meilensteine in der sonst überwiegend kommunenfreundlichen Rechtsprechung.

Yvonne Winkler


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