Zweitwohnungssteuer ohne Miete ?

Christian @, Donnerstag, 02.08.2007 (vor 6084 Tagen) @ Luhmann

Hallo Andi,
es ist wahr und absurd - das eine schließt das andere nicht aus.
Hängt aber von der jeweiligen Satzung und der Art der unentgeltlichen Überlassung im Einzelfall ab.
Urteile gibt es eigentlich nur eines - das betrifft die Nebenwohnung in der elterlichen Wohnung bei einem noch in der Ausbildung befindlichen „Kindes“ (VG Gelsenkirchen Urteil vom 05.12.200216 K 3699/01). Wird aus historischen Gründen von manchen Städten noch anerkannt/berücksichtigt,
Gruß


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