Widerspruchsverfahren in LE

Christian @, Mittwoch, 15.08.2007 (vor 6071 Tagen) @ Motte

Hallo Petra,

» Das mit dem Melderecht ist meines Wissens auch eine Auslegungssache.
» "Lebensmittelpunkt" ist nicht unbedingt der Arbeitsort (jedenfalls bei mir
» bisher nicht gewesen).
Nicht so ganz. Um den „Lebensmittelpunkt“ geht es beim Melderecht auch nicht vorrangig. Bei einer volljährigen, ledigen Person ist die Hauptwohnung dort, wo sie sich - zeitlich gesehen vorwiegend aufhält. Und das ist im Allgemeinen der Arbeitsort. Ausnahmen gibt es davon nicht, aber Spielraum ist natürlich bei jedem Gesetz vorhanden, zumal bei der Anmeldung ja eine Prognose abgegeben wird. Siehe Deine Lebens- und Wohnverhältnisse. Muss aber bei der Argumentation beachtet werden, Richter neigen dazu, die ZWSt als „Buße“ für eine falsche Anmeldung zu betrachten

„Wohnen im Haus der Eltern“ deutet darauf hin, dass Du dort keine Wohnung „innehast“ und folglich auch keine Zweitwohnung innehaben kannst. Wenn das so ist, lohnt sich allemal der Versuch, gegen die Zweitwohnungsteuer zu klagen. Würde aber genau so für die Nebenwohnung in Erfurt gelten.

» Edit - habs gefunden. Vor diesem Hintergrund wird die Klage, die der Bund
» der Steuerzahler oft zitiert, irgendwie sinnlos...
Sagte ich doch. Aber das Recht ist oftmals eine Wundertüte, vielleicht baut der Bund der Steuerzahler darauf. Die Wundertüte könnte sich aber auch leicht als Büchse der Pandora erweisen.

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Gruß


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