KFZ Zulassung Haupt- Nebenwohnsitz?

sabry @, Donnerstag, 16.08.2007 (vor 6091 Tagen)

Hallo alle zusammen!

Ich hab eigentlich eine ganz einfache Frage, wobei so einfach dann wohl doch nicht, da ich hier nicht wirklich eine definitive Antwort finden konnte :-)

Problem:
Hab mich Anfang des Monats wieder in HH mit Hauptwohnsitz angemeldet. Die Abmeldung meiner "Ex"-Adresse in Schleswig Holstein erfolgt ja durch HH. Bin also z.Zt. nur in HH gemeldet. Nun hab ich das Theater mit dem KFZ und der Zulassung. Die Behörden geben alle unterschiedliche Auskünfte so dass ich echt nicht mehr weiß was stimmt und was nicht. Da ich nun erfahren hab das meine "EX" Gemeinde (Glinde, Kreis Stormarn) keine! ZWS erhebt, kam mir die Überlegung dort meinen Zweitwohnsitz zu belassen (wäre die Adresse meines Ex-Freundes, ist schon mit ihm abgeklärt und wäre für Ihn i.O., müsste mich dann nur als Zweitwohnsitz nochmal bei der Gemeinde melden).

Ich kam auch nur auf diese komische Idee da die Dame bei der Zulassungsbehörde in HH mich auf den Trichter brachte, warum ich mein Auto Ummelde (hatte bereits um mein Kennzeichen getrauert), wenn ich doch die Möglichkeit hätte den alten Wohnsitz als Zweitwohnsitz anzugeben (also bei meiner alten Adresse halt). Ich hatte dann hinterfragt, da nach meinem Kenntnisstand, ich meinen PKW seit dem 01.03.07 § 6 FZ..oder so ähnlich :-) bei meinem Hauptwohnsitz! anmelden müsse. Hier wiedersprach die Dame von der Zulassungsstelle und meinte: Wenn ich ein neuen oder weiteren Wagen zulassen möchte, oder Ihn vorübergehend Stilllege oder so, DANN!!! wäre es nur noch auf den Hauptsitz möglich, da der Wagen aber bereits zugelassen ist, könnte der auf der alten Adresse weiterlaufen. (wir lassen mal das mit, wie oft der PKW an welchem Standort (HH/OD) steht, einfach aussen vor.... :)

Nach Klärung bei der Gemeinde Glinde ob ZWS Steuer anfällt und die mit einem NEIN kommentiert wurde, dachte ich mir ich gehe den Weg:
HH - Hauptwohnsitz
OD - Zweitwohnsitz (angeblich ohne Besteuerung>!>> wo kann ich das nochmal schriftlich einsehen>>>>, da die Aussagen von der Behörde sehr schwammig war und ich nicht am Ende des Jahres ein AHA-Brief in der Post haben möchte)
Nun denn ich müsste mich nur nochmnal für den Zweitwohnsitz dort Anmelden. Ach und beim PKW bleibt alles wie gehabt....kommt mir etwas einfach vor, ist aber für mich das resultat mehrerer Telefonate. So und nun meine Frage geht das so !easy!
Und welche Rolle spielt HH, da die ja bestimmt eine Info von meine Registrierung des "Zweitwohnsitzes" erhalten....hat das Auswirkungen für mich (Steuererklärung oder so) oder ist HH aussen vor>

Vielen Dank schonmal im voraus!
Gruß Sabry


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