Zweitwohnung in der Hauptwohnung

Christian @, Samstag, 01.09.2007 (vor 6054 Tagen) @ Renne

Hallo,
1. „mit Wohnsitz“ kann man sich überhaupt nicht anmelden - das Wort kommt in den Meldegesetzen nicht ein einziges Mal vor. :-D
2. Wenn die Hauptwohnung in einem Ort in Brandenburg ist, kann in Berlin allenfalls die Nebenwohnung sein (oder umgekehrt).
Für Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben, schreiben die Meldegesetze übrigens die gemeinsame Hauptwohnung zwingend vor. Gilt sinngemäß auch für minderjährige Kinder, die als Hauptwohnung die Hauptwohnung des Erziehungsberechtigten haben.
3. Ohne die Zweitwohnungsteuersatzung und die Miete/den örtlichen Mietspiegel zu kennen, lässt sich zur Bemessungsgrundlage nichts sagen. Wenn Frau und Kinder mit Hauptwohnung in Berlin gemeldet sind, ist der Quotient allerdings nicht in Ordnung - es müsste u.U.
(qm x 8 EURO x 3) / 4
heißen, da die anscheinend von 4 Personen genutzte Wohnung von 3 Personen als Nebenwohnung genutzt wird. Die Gemeinde war also recht großzügig.
4. Grundsätzlich - ohne Kenntnis der Satzung - lässt sich nur sagen, dass viele. wenn nicht sogar die meisten - davon rechtwidrig sind.

Gruß


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