Kosten für Wiederspruch?

Reiner, Freitag, 24.02.2006 (vor 6607 Tagen)

Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat>


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