Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Egal, Montag, 27.02.2006 (vor 6604 Tagen) @ j.parent

» Muss man nicht eine eigene Hausratsversicherug abschließen wenn man den
» Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz macht>

Das hängt ganz von der Versicherungsgesellschaft ab:
- Bei einigen ist es ok, so lange man in Ausbildung/Studium ist, unabhängig von der Wohnsitzfrage.
- Bei anderen ist eine eigene Versicherung nötig, sobald man den ersten berufsqualifizierenden Abschluss in der Tasche hat (z. B. Berufsausbildung) und dann noch studiert. Probleme könnte es bei solchen Gesellschaften auch mit dem Bachelor geben (berufsqualifizierender Abschluss!) und man dann noch den zugehörigen Master macht.
- Wieder andere Gesellschaften machen das (evtl. zusätzlich zu obigen Regelungen) vom Meldestatus ab: Solange man noch zu Hause (Elternhaus) mit Hauptwohnung wohnt, ist man auch dann versichert, wenn man am Studienort eine weitere (Neben-)Wohnung hat.
- Andere Gesellschaften bestehen nur darauf, dass man im Elternhaus überhaupt wohnt, egal ob Haupt- oder Nebenwohnung.
- Eine Altersgrenze ist auch schon bei einigen Gesellschaften gesichtet worden (meist 27).

Diese Bedingungen gelten natürlich auch für andere Versicherungsarten (Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, ...), z. T. gibt es pro Versicherungsart sogar Unterschiede innerhalb der selben Versicherungsgesellschaft.


Es hilft also nix: Die Versicherungsbedingungen genau durchlesen oder bei der zuständigen Versicherung anfragen und sich für alle entsprechenden Versicherungstypen (am besten eine schriftliche!) Antwort geben lassen.

Eine weitere Falle ist übrigens das Auto: Oft hat man das über die Eltern zugelassen, die evtl. bestimmte Tarifmerkmale wie "Garage" oder "Steht nachts auf abgeschlossenem Privatgrundstück" gebucht haben. Hat man jetzt am Studienort eine Wohnung, steht das Auto oft am Straßenrand oder ähnlich. Wenn das die Versicherungen merken, blüht Ärger...


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