Kosten für Wiederspruch?
» Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder
» zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an
» denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat>
Die Kosten des erfolglosen Widerspruches hat der Widerspruchsführer zu tragen. Wird dem Widerspruch stattgegeben, so trägt die Widerspruchsbehörde die entstandenen Kosten.
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Reiner,
24.02.2006
- Kosten für Wiederspruch? - Carola, 01.03.2006