Kosten für Wiederspruch?

Carola, Mittwoch, 01.03.2006 (vor 6630 Tagen) @ Reiner

» Ist es rechtens daß die Stadt Weimar für einen erfolglosen oder
» zurückgenommenen Wiederspruch die Kosten für das Wiederspruchsverfahren an
» denjenigen weitergeben kann der den Wiederspruch gestellt hat>

Die Kosten des erfolglosen Widerspruches hat der Widerspruchsführer zu tragen. Wird dem Widerspruch stattgegeben, so trägt die Widerspruchsbehörde die entstandenen Kosten.


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