1. oder 2. Wohnsitz in Berlin/München?

Christian @, Dienstag, 25.09.2007 (vor 6030 Tagen) @ Petra123.

» Christian,
»
Hallo Petra,

vermutlich die vernünftigste Lösung.
Spartipp:
In München gilt: Tritt die „Zweitwohnungseigenschaft“ erst nach dem 01.01. ein, so entsteht die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf diesen Zeitpunkt folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Zweitwohnungseigenschaft entfällt. Es wäre also ungeschickt, sich gegen Monatsende anzumelden oder eine Abmeldung über das Monatsende zu verschleppen.

Zu „überhaupt nicht“: Berlin besteuert nur das Innehaben von abgeschlossenen Wohnungen, die als Nebenwohnung gemeldet sind oder von Rechts wegen gemeldet sein müssten. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, dürfte keine Zweitwohnungsteuer anfallen. Das kann z.B. der Fall sein,
- wenn Du nicht (Mit)Mieter der Wohnung bist und Dein Freund Dir auch nicht Teile der Wohnung vertraglich überlassen hat,
- wenn Du nur Untermieter bist
- und natürlich, wenn Du Dich nur besuchsweise in Berlin aufhältst und die Wohnung nicht „melderechtlich relevant" nutzt.

Solange München und Berlin ihre verfassungswidrige Satzung/Gesetz nicht ändern (was sie weder können noch wollen) wäre natürlich noch eine Möglichkeit überlegenswert: Heiraten. um der Zweitwohnungsteuer zu entgehen. Das ist ja der geheime Hintergedanke dieser Steuer mit ihrem Anknüpfen an das Melderecht, Förderung, nicht nur Schutz von Ehe und Familie durch Zweitwohnungsteuer für Nichtverheiratete!. ;-)
Hoffentlich habe ich jetzt nicht zu viel verraten.

Noch Fragen

Gruß

Christian


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