ZWS in Köln - rückwirkend

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 18.10.2007 (vor 6007 Tagen) @ Gabriele

Hallo Gabriele,

in der Regel beträgt die Festsetzungsfrist bei der Zweitwohnungsteuer vier Jahre, so dass theoretisch vier Jahre rückwirkend die Steuer erhoben werden kann, (könnte man mal im Kommunalabgabengesetz NRW nachsehen.)

Eine andere Frage ist, ob man sich einer aus meiner Sicht rechtswidrigen Satzung unterwirft, auch wenn man, wenn die Satzung korrekt wäre, zur Zahlung verpflichtet wäre, oder ob man sich eine Klage über wenigstens zwei Instanzen antun will. Dazu bräuchte man eine sportliche Einstellung.

Gruß YW


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