Wo ist Haupt-, wo Zweitwohnsitz?

Ronny, Freitag, 24.03.2006 (vor 6600 Tagen) @ torben

Es gibt einen Unterschied zwischen Meldegesetz und Steuergesetz. Das Landes-Meldegesetz sieht meist vor die Hauptwohnung da anzumelden wo die meiste Zeit verbracht wird, jedoch das Finanzgesetz sieht dort den Hauptsitz wo der Lebensmittelpunkt liegt (Familie oder ähnliches, jedoch muss ein eigenständiger Haushalt vorliegen). Demnach hat es keinen Einfluss auf die steuerliche Fahrtkostenabrechung zum Lebensmittelpunkt, ob zum Haupt- oder zum Nebenwohnsitz abgerechnet wird.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion