News: Interview mit Thomas Weihermüller

Yvonne Winkler @, Samstag, 25.03.2006 (vor 6600 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Sehr geehrter Herr Weihermüller,

zunächst herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Warum nicht eine Diskussion im Internet> So kann sich jeder informieren, den es interessiert, und noch schöner, sich an der Diskussion beteiligen. ;-)

Auch wir haben in unserer steuerlichen Beratung noch nicht einen solchen Fall gehabt, deshalb spreche auch ich hier vom "grünen" Tisch aus. Aber seitdem ich gefragt wurde, ob ein Passus bezüglich eingetragener Lebenspartnerschaft in eine Zweitwohnungssteuersatzung hineingenommen werden sollte und ich aus dem Bauch heraus gesagt habe, klar, man müsste zumindest steuerrechtlich die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellen,treibt mich das Problem gedanklich um. Wie immer in der Juristerei kann man es so einfach nicht sagen.
Ihrer juristischen Argumentation ist nichts hinzuzufügen. Gleichwohl finde ich das Ergebnis nicht in Ordnung. Es handelt sich m.E. um den klassischen Fall, dass juristisches Regelwerk der Realität hinterherhinkt.
Sie können in der Verwaltung dazu beitragen, das Recht fortzubilden ;-)

Wir müssten es tun, wenn sich uns ein solcher Fall böte, indem wir die Problematik einer Klage zuführen.
Da die steuerliche Behandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft noch in vielen steuerrechtlichen Fragen nicht höchstrichterlich geklärt ist,(ich denke z.B. an die Frage, ob das Ehegattensplitting durch Auslegung auf die Situation der eingetragenen Lebenspartnerschaft, auf Grund der wechselseitigen Unterhaltsverpflichtung gem. § 5 LPartG, übertragen werden kann, (FG Niedersachsen, Urteil vom 15.12.04, 2 K 292/03, Revision beim BFH III R 12 /05) könnte eine Zweitwohnungssteuersatzung ein weiterer Anlass zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein, abhängig von der Umsetzung durch die Verwaltung.

Die Rechtssprechung ist im Fluß und es bleibt ein spannendes Thema.

Herzlichen Gruß nach Dresden

Yvonne Winkler


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