Zweitwohnsitz bei den Eltern - noch ein Fall

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 21.11.2007 (vor 5972 Tagen) @ mic_es

Beim Zweitwohnungskinderzimmer dürfte es schon am "Innehaben" scheitern. Das setzt nach meiner Erinnerung auch die Satzung der Stadt Köln voraus, dass man die Zweitwohnung innehat.
An der Rechtswidrigkeit der Satzung (aus meiner Sicht) ändert das natürlich nichts.
Solange eine Satzung rechtswidrig ist, ist jeder Verwaltungsakt, der auf ihrer Grundlage erlassen wird, rechtswidrig.

Also mehr eine Spielart, als wirklich ein neuer Fall.

Gruß Yvonne


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