Hauptwohnsitz im Ausland - Zweite Wohnung in Berlin

Christian @, Montag, 07.01.2008 (vor 5926 Tagen) @ tgeudens

Hallo Belgier,
noch ist das deutsche Melderecht nicht auf EU umgestellt. Es zählen nur die Wohnungen im Inland. Damit wäre die Wohnung in Berlin melderechtlich eine „alleinige Wohnung“ und weitere Neben- oder Hauptwohnungen in Deutschland gibt es nicht - damit auch keine Zweitwohnungsteuer (zumindest in Berlin). Alle übrigen steuerrechtlichen Fragen bitte mit einem Steuerberater o.ä. klären. Hier gibt es nur Erläuterungen/Tipps zur Zweitwohnungsteuer.
Ansonsten:
Für den Freund bleibt die Anmeldung folgenlos - allenfalls der Vermieter könnte sich ggf. aufregen (abhängig vom Mietvertrag).
Gruß
Christian


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