zweitwohnsitzabgabe mainz - völlig ratlos

chrissi @, Dienstag, 15.01.2008 (vor 5994 Tagen)

hallo,

vor ein paar tagen habe ich post von der stadt mainz bekommen. ich soll zunächst eine erklärung zur zweitwohnungsabgabe ausfüllen (angaben zur miete, der nutzung, etc.). dafür habe ich einen monat zeit. nun hab ich natürlich auch schon wind vom urteil des olg rheinland-pfalz bekommen. ich möchte nur ungern den hauptwohnsitz bei meinen eltern aufgeben und deshalb so weit es möglich ist gegen die zwa vorgehen. um unklarheiten zu klären war ich heute bei der rechtsberatung der uni mainz. dort sagte man mir ich solle die erklärung ausfüllen, auf den abgabenbescheid warten und dann das geld unter vorbehalt (-> urteil des olg rlp) zahlen. allerdings wurde ich auch darauf hingewiesen, dass der widerspruch sehr wahrscheinlich abgelehnt wird und ich dann auf jeden fall klagen müsse. ich dachte ein widerspruch würde genügen um für den fall, dass irgendwann in oberster instanz das urteil des olg für rechtskräftig erklärt wird, mein geld zurückzubekommen. außerdem meinte der herr von der rechtsberatung falls ich verliere muss ich sowohl die kosten für die klage (seiner meinung nach etwa ein semesterbeitrag) als auch ca. 50 euro für den abgelehnten widerspruch zahlen. das ganze verunsichert mich nun sehr und ich wollte mich erkundigen, ob die mir erteilten auskünfte so korrekt sind.
bevor ich gegangen bin sagte noch, dass zwar im moment alles gut aussieht, aber es gäbe da so einen spruch unter juristen über betrunkene und gerichte von denen man ja nie wisse wohin sie als nächstes torkeln.
das ist jetzt natürlich wenig motivierend. ich hoffe, es erbarmt sich jemand zu einer antwort. vielen dank schon im voraus.

grüße,
chrissi


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