München: ZWS Bescheid für Steuererklärung veranlassen?

Christian @, Mittwoch, 30.01.2008 (vor 5924 Tagen) @ Izar

Hallo Thomas,
die Zweitwohnungsteuer hat mit der Anerkennung/Berechnung der doppelten Haushaltsführung nur am Rande was zu tun. Da kommt es entscheidend darauf an, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass die melderechtliche Hauptwohnung nicht der Lebensmittelpunkt sondern die einkommensteuerrechtliche ZW ist. Zu Fragen der Einkommensteuer bitte eine Steuerberaterin/einen Steuerberater o.v. befragen.
Die Zweitwohnungsteuer kann - wenn überhaupt (ZW ist schließlich "privat veranlasst") - als Werbungskosten in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie anfällt.
Gruß
Christian


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