ZWS für Gartenlaube im Naturschutzgebiet

Christian @, Sonntag, 03.02.2008 (vor 5920 Tagen) @ Blümchen

Hallo Blümchen,
vom Melderecht her kann die Gartenlaube durchaus eine Nebenwohnung sein.
Ob sie ein Zweitwohnsitz ist, richtet sich nach Deiner Entscheidung.
Eine Wohnung nach der Definition in der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Oranienburg ist diese Gartenlaube Deiner Beschreibung nach nicht.
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion