müssen schüler zws zahlen?

Christian @, Freitag, 08.02.2008 (vor 5916 Tagen) @ leonie

Hallo Leonie,
wenn Verwaltungsangehörige im Zusammenhang mit Zweitwohnungsteuer etwas von sich geben, ist es leider sehr oft Unsinn, besonders dann, wenn sie das außerhalb ihrer Zuständigkeit tun. Als Betroffener kann leider nur selten feststellen, ob es Dummheit oder Bösartigkeit ist. Und kaufen kann man sich für die falsche Information erst recht nichts.
Ob man Erwerbstätiger, Schüler, Student, Auszubildender, Urlauber oder was immer auch sonst ist, die Zweitwohnungsteuer trifft alle. Wer eine Zweitwohnung innehat, ist nun mal im Regelfall wirtschaftlich leistungsfähig und muss bluten. Mit dem Einkommen hat das nichts zu tun.
Bei der verfassungswidrigen Münchener Satzung haben Verheiratete und Minderjährige gute Chancen, von Amts wegen um die Steuer rumzukommen. Alle anderen müssen sich erst durch die Instanzen klagen. Das ist in BY besonders schwer, denn der BY VGH erkennt verfassungswidrige Satzungen nicht einmal dann, wenn man sie ihm in Form einer Klage um die Ohren schlägt (bildlich gesprochen natürlich).
Gruß
Christian


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