Zweitwohnsitz als verheirateter Student ???

Mr.X @, Dienstag, 19.02.2008 (vor 5904 Tagen) @ Christian

» Hallo,
» um Zweitwohnungsteuer geht es bei Dir anscheinend überhaupt (noch) nicht,
» insofern kannst Du Tommis Hinweise einstweilen vergessen und befindest
» Dich im Übrigen auf der falschen Baustelle. Bei Dir geht es ersichtlich um
» das Melderecht.

Sehe ich auch so.

Im übrigen hätte ich doch erhebliche Zweifel, ob nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig-Holstein die Voraussetzungen für die Erhebung der ZwSt erfüllt sind.

Und nach den Infos der Homepage der Gemeinde Altenholz gibt es dort eh gar keine ZwSt.


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