News: Das Rückspiel in Dresden

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 5902 Tagen) @ Lucius30

Hallo Lucius30,

Widerspruch muss nur eingelegt werden, soweit er nicht die Frage betrifft, ob eine Zweitwohnungsteuer auch dann erhoben werden darf, wenn der/die Steuerpflichtige mit Hauptwohnung in der elterlichen Wohnung gemeldet ist.

Trifft dieser Umstand in Ihrem Fall zu, wird im Falle einer entsprechenden obergerichtlichen Entscheidung dieser Frage zu Ihren Gunsten von Amts wegen berichtigt.

Zeitraum alte neue Satzung spielt nur begrenzt eine Rolle, da die neue Satzung rückwirkend wirkt.
Was die obere Frage angeht, muss nicht geklagt werden, es sei denn die Klage stützt sich auf eine andere Argumentation.

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Gruß YW


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