ZWS in München - Wie weit rückwirkend?

Picknicker @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 5886 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für Deine prompte Antwort.
Es macht mir richtig Mut, was Du da schreibst.

Ich bin bisher davon ausgegangen, daß man den originalen Mietvertrag als eine Art Nachweis zur Anmeldebehörde mitnehmen muß. Ist das nicht der Fall, müßte ich nur meinen in naher Zukunft geplanten "richtigen" Einzug dort als Datum angeben und die Sache wäre damit eventuell erledigt.
Meine ursprüngliche Befürchtung ging dahin, daß die Meldebehörde das Datum des Mietvertrags entsprechend weiterleiten würde, und ich dann nach ein paar Tagen einen schicken ZW-Steuerbescheid über die letzten beiden Jahre im Briefkasten liegen hätte.

Auch stimmt mich äußerst positiv, daß Du "das Innehaben einer zweiten Wohnung" nochmals hervorhebst.
De facto bin ich seit eh und je bei Muttern erstwohnsitzlich gemeldet und habe natürlich nie mehr als eine Wohnung "inne gehabt".

Ich hoffe, ich verstehe Dich da richtig(>)

Nochmals vielen herzlichen Dank.

Gruß,
Picknicker


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