ZWS in München - Wie weit rückwirkend?

Christian @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 5869 Tagen) @ Picknicker

Hallo Picknicker,
nach „ein paar Tagen“ hätte sich so oder so nichts bewegt.
Deine gemeldete alleinige Wohnung im Haushalt Deiner Mutter hattest Du also nicht inne. Damit kannst Du auch keine weitere Wohnung (=Zweitwohnung) für den persönlichen Lebensbedarf innegehabt haben.
Die Anmeldung in München ist dann eine andere Sache. Aber außer Deinem Personalausweis brauchst Du keine weiteren Unterlagen. Und bloß keine Zweifel aufkommen lassen.
Gruß
Christian


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