ZWS - Beide Ehegatten sind berufstätig

Christian @, Donnerstag, 20.03.2008 (vor 5873 Tagen) @ Sprinter

Hallo Sprinter,

melderechtlich scheint mir die Nebenwohnung in München nicht korrekt zu sein (Ordnungswidrigkeit). Üblicherweise befindet sich die Hauptwohnung am Arbeitsort.

Die Auslegung des BVerfG-Urteils ist in diesem Fall erstaunlicherweise korrekt. In Eurem Fall ist das allerdings nicht anzuwenden. Widerspruch (und Klage) ist allemal berechtigt. Denn die verfassungswidrige Münchener Satzung besagt etwas anderes. Dort steht:
"Wohnungen , die verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Personen aus beruflichen Gründen in der Landeshauptstadt München innehaben, wenn sich die Hauptwohnung der Eheleute außerhalb der Landeshauptstadt München befindet.[/b]
Kein Wort davon, dass nur 1 Ehepartner in München wohnen darf. Daran sind die Münchener zu messen, daran muss die Verwaltung sich halten. Bleibt allerdings das obenm genannte Problem, dass die Anmeldung falsch sein könnte. Wenn nicht, sind die Aussichten auf Erfolg sogar ganz gut, selbst vor einem bayerischen VG ("V" steht für Verwaltung).

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Gruß
Christian

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