Laube/Bungalow auf Grundstück - ZWS?

Christian @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 5816 Tagen) @ lodigo

Hallo Lodigo,
ja, die liebe Stadt Falkensee. Die legt in ihrer Satzung ganz schäbig fest:
„Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wer-den kann.“
Das ist das "Gesetz" und danach hat die Gartenlaube sogar drei „Wohnungen“.:-D
Wenn überhaupt, müsste man wegen des schäbigen Wohnungsbegriffes zu Felde ziehen. Bei der gegenwärtigen Rechtsprechung weiß man aber nie so genau, was die Richter gerade erkennen, wenn sie „Wohnung“ hören. Aber die Laube kommt einer "Wohnung" schon verdammt nahe.
Auf die Nutzung kommt es nicht an.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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