in Leipzig befreit?...

Christian @, Donnerstag, 17.04.2008 (vor 5847 Tagen) @ konkordanz

»Hallo,
bei der „Rechnung“ dürfte es sich um einen Zweitwohnungsteuerbescheid handeln. Zahlen muss man erst mal. Wenn man sich dagegen wehren und sein Geld evtl. zurückbekommen will, ist ein Widerspruch erforderlich (steht am Ende des Steuerbescheids unter „Rechtsbehelfsbelehrung“.
Von einer Aufwandsteuer wie der Zeitwohnungsteuer kann man üblicherweise nicht befreit werden. Wer eine Zweitwohnung innehat muss zahlen – ohne Wenn und Aber. Eine Steuernorm, die bei einer Aufwandsteuer von vorneherein auf die Person des Steuerpflichtigen, dessen Herkunftsort oder den Zweck der Zweitwohnung abstellt, ist verfassungswidrig.
Fraglich ist allerdings, ob Du überhaupt eine „Zweitwohnung“ innehast. Da kann man verschiedener Meinung sein.
a) rechtswidrig, wie die Satzung der Stadt Leipzig, wonach jede Wohnung, die als Nebenwohnung dient eine Zweitwohnung sein soll,
b) im Einklang mit dem Bundesverfassungsgericht, wonach man mindestens zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf innehaben muss – eine davon ist die Erstwohnung, alle anderen sind Zweitwohnungen.
Dabei kommt es u.U. noch darauf an, wie „Wohnung definiert wird. In d


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