Dem Jubilar in Bochum

Christian @, Mittwoch, 30.04.2008 (vor 5832 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,

sind wir schon zwei weitere Gratulanten.

Aber den "armen Professor" in Schutz nehmen>

Wenn ich Bayer richtig verstehe, hat er seine "Zweitwohnungsteuer" als Luxussteuer angedacht. Steuergegenstand: Der Besitz von Ferienwohnungen, die (ausschließlich) für die eigenen Lebensbedarf gehalten werden.

Und da liegt das Problem - oder der Hund (von der Hundesteuer) begraben.

Dieser für seine Eloquenz bekannte Akademiker nennt seinen Steuergegenstand grob irreführend "Innehaben einer Zweitwohnung" und schmollt seit 1983 mit dem BVerfG, weil dieses "Zweitwohnung" sauber definiert hat und von einer Aufwandsteuer als "Luxussteuer" nichts wissen wollte.

Was können wir daraus lernen>

Sage klar und deutlich, was du willst - sonst wirst du misverstanden. Zusatz: Gilt nicht für Politiker, die nicht verstanden werden wollen.

Ist wohl in erster Linie ein Problem der Mengenlehre. Wer einen Hund besteuern will, benennt als Steuergegenstand doch auch nicht "das Halten eines vierbeinigen Haustieres".:-P

Gruß

Christian

Angestoßen habe ich auf das Geburtstagskind mit Mineralwasser - zur Vermeidung der Sektsteuer.:-)


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