Zweitwohnungssteuer Dresden - Mahnung trotz Widerspruch

Christian @, Dienstag, 06.05.2008 (vor 5806 Tagen) @ cb_Christian

Hallo Christian,
sagte ich doch, „einfach ummelden“ ist nicht drin. Du musst entweder vorsätzlich falsche Angaben machen (=lügen) oder Deine Lebens- und Wohnverhältnisse so ändern, dass Deine alleinige oder Hauptwohnung Dresden ist. Das ist allerdings und nicht nur quasi das Ziel der Stadt.
„Klingt nicht positiv“> Ist aber so.:-(
Der Widerspruch wird eventuell auch nichts bringen, den bügelt die Stadt im Zweifelsfall mit links ab. Um Dein Geld dann wieder zu sehen, musst Du bereit sein, auch vor Gericht zu klagen. Das mag verdrießlich sein, vielleicht sogar heikel, aber so ist nun mal der Rechtsweg.
Übrigens: Auch wenn Du Dich jetzt ummeldest (gelogen oder ehrlich) musst Du u.U. die Steuer rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Ummeldung bezahlen.:-(
Noch Fragen>
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion