Stellungnahme zur Zweitwohnung für das Landratsamt München
Hallo Sven,
gern geschehen.
Aber später nicht wundern, wenn die Münchener dann plötzlich mit der Behauptung kommen, Deine Frau müsste sich vorwiegend in München aufhalten, um dort keine Zweitwohnung zu haben. Möglich ist das bei denen. Und die kgl.-bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit ruft dazu: Hosianna!
Gruß
Christian
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12.05.2008
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