Zwetiwohnsitz und Büro

Yvonne Winkler @, Dienstag, 23.05.2006 (vor 6538 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

mein Problem, ich habe es nicht so mit Korinthen ;-)

Völlig richtig, eine "Erwerbszweitwohnung " darf nicht besteuert werden.
Mir gefällt die Münchner Zweitwohnungsssteuersatzung gut. Im Unterschied zu vielen anderen ZWSatzungen ist sie sauber gearbeitet.
Klar liegt eine besteuerbare Zweitwohnung (Nebenwohnung oder wie auch immer) vor, wenn er nicht verheiratet ist.

Gruß
Yvonne Winkler


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