Pflege der Mutter

Karl-Heinz G. @, Donnerstag, 12.06.2008 (vor 5769 Tagen)

Hallo,
meine Frau musste zur Pflege ihrer Mutter und Unterstützung der Familie nach Nürnberg ziehen. Wir wollten so die Heimunterbringung verhindern. Sie hat ein Einraumwohnung gemietet und sich auch polizeilich angemeldet - das war wohl ein Fehler>! -. Die Hauptwohnung befand sich in Berlin. Am 20.05.08 erhielten wir den Zweitwohnungssteuerbescheid für die Jahre 05, 06,07 und 08.
Hat jemand eine gleiche oder ähnliche Erfahrung gemacht>
Ist die rückwirkende Besteuerung überhaupt zulässig>
Wäre nett, wenn sich jemand melden würde, Danke.


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