verheiratet mit zwei Wohnsitzen...?

Christian @, Donnerstag, 25.05.2006 (vor 6536 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Yvonne und Morgaine,

das ist ja mal eine schöne Fallkonstellation.

Ich weiß nicht, ob GAPs Verwaltung gute Nerven hat und sich nicht verunsichern lässt. Aber wenn ja, klappt es nicht mit der Erwerbszweitwohnung in GAP, zumindest nicht so einfach. GAP knüpft nicht an das Melderecht an, und der Beschluss des BVerfG trifft nicht zu, denn der hebt auf die melderechtliche Hauptwohnung ab (der Leitsatz ist nicht rechtsverbindlich, auch wenn es in der Praxis oft anders aussieht).

Die sicherere Möglichkeit, um die ZWSt zu umgehen, ist: Nebenwohnung in Berlin zu nehmen, wenn der Vater dort berufstätig ist. Wohnsitz (!) der Familie wird dann GAP. So entfällt wohl auch die Kurtaxe in GAP.

Was das Melderecht angeht: Das MG schreibt für Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben, eigentlich zwingend die eheliche Wohnung als Hauptwohnung vor (bestätigt auch das BVerfG). Da könnte GAP bei "zwei Schwerpunkten der Lebensbeziehungen" bei einem Ehepaar Ärger machen. Eigentlich kann man nur erklären, "wir leben dauernd getrennt" und die Nebenwohnung des Vaters abmelden (denn die wäre dann widersinnig). Aber das spielt hier eigentlich nur am Rande eine Rolle, denn die GAP-Satzung hat mit dem Melderecht nichts am Hut - die ist klassishes Überlinger-Modell.

Gruß

Christian


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