Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München

Christian @, Sonntag, 06.07.2008 (vor 5745 Tagen) @ kappa

Hallo,
das Problem scheint Thüringen zu sein. München läuft nur mit.
Gegen den Steuerbescheid der Stadt München musst Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen (falls dies von der Frist her noch möglich ist).
„… bekam ich von Thüringen ein Schreiben, dass ich mich in München abmelden soll, bzw. die Wohnung dort als Nebenwohnsitz anmelden soll, ansonsten kommt auf mich eine Strafe zu und eventuell eine Verweigerung der Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis“
Das Schreiben würde mich interessieren – Behörden geben ihre Gesetzesverstöße eigentlich nie schriftlich zu.

Fragen:
1. Hast Du überhaupt eine Wohnung in Thüringen>
2. Wie lautet der Passus mit dem „Wohnsitz in Thüringen“ in Deiner Aufenthaltgenehmigung>
3. Welche Thüringer Behörde ist für diese Angelegenheit zuständig>
4. Soll ich mich darum kümmern>
Gruß
Christian

PS:
Ich weiß nicht, aus welchem Land Du kommst, aber insgesamt freundlichere und kompetentere Beamte/öffentlich Bedienstete als in Deutschland habe ich bisher nur in Australien getroffen. Ansonsten gibt es jede Menge individuelle Unterschiede, die aber Verallgemeinerungen verbieten.


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