Für Praktikum nach München

Emily85 @, Freitag, 11.07.2008 (vor 5740 Tagen) @ Emily85

Ach, und noch eine Nachfrage (ich hoffe, ihr dreht nicht langsam durch bei meinem Gefrage...): In der Satzung habe ich folgendes entdeckt:

Haben mehrere Personen gemeinschaftlich eine Zweitwohnung inne, so sind sie Gesamtschuldner
nach § 44 der Abgabenordnung (AO) in der jeweils geltenden Fassung.

Heißt das, wir können uns die Steuer "teilen"> Oder müssten wir beide die Steuer zahlen>


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