Zwsitz in Hamburg als selbstständiger Student!
Hallo,
wenn die ZWS im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit anfällt, so kann sie als Werbungskosten nach § 9 (1) S. 3 Nr. 5 EStG geltend gemacht werden
das ist ja das witzige an der ZWS: die Unterhaltung der (Erwerbs)Zweitwohnung wird im EStG als Zeichen verminderter Leistungsfähigkeit, bei der Zweitwohnungsteuer jedoch als Zeichen erhöhter Leistungsfähigkeit betrachtet. weiterhin gelten die Aufwendungen für die Wohnung im Zweitwohnungsteuerrecht als Maßnahme der Einkommensverwendung; im Einkommensteuerrecht jedoch als Einkommenserzielung.
wie war das nochmal mit der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung>>
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jensus,
17.07.2008
- Zwsitz in Hamburg als selbstständiger Student! - Christian, 17.07.2008
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Bjoern,
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- Zwsitz in Hamburg als selbstständiger Student! - René, 17.07.2008